ETA-Pflicht für Fährreisende
Wer mit der Fähre von Calais nach Dover fährt, reist nach England – und braucht deshalb als EU-Bürger eine gültige UK Electronic Travel Authorisation (ETA). Die ETA-Pflicht gilt seit April 2025 und wird seit Februar 2026 vollständig durchgesetzt.
Dies gilt für alle Fähranbieter auf der Route Calais–Dover:
- P&O Ferries
- DFDS Seaways
- Irish Ferries
Wo wird die ETA kontrolliert?
Ein Besonderheit der Route Calais–Dover: Die britische Grenzkontrolle findet bereits in Calais statt, nicht in Dover. Dieses System nennt sich „juxtaposed controls" und bedeutet:
- Ankunft am Terminal Calais – Empfehlung: 90 Minuten vor Abfahrt (in der Hauptsaison 2–3 Stunden)
- Französische Ausreisekontrolle – Reisepass vorzeigen
- Britische Einreisekontrolle (in Calais) – ETA wird elektronisch geprüft beim Reisepass-Scan
- Check-in beim Fähranbieter – Buchungsnummer vorzeigen
- Boarding – Ca. 30 Minuten vor Abfahrt
ETA und Fähre: Der Zeitplan
| Zeitpunkt | Aktion |
|---|---|
| Mindestens 3 Tage vor Reise | ETA beantragen (£20 pro Person) |
| Vor der Reise | ETA-Bestätigung per E-Mail sichern |
| Am Reisetag: 90 Min. vor Abfahrt | Am Fährterminal Calais ankommen |
| Grenzkontrolle | Reisepass vorzeigen (ETA wird automatisch geprüft) |
| 30 Min. vor Abfahrt | Boarding beginnt |
ETA-Checkliste für Fährpassagiere
- ETA für alle Reisenden beantragt (inkl. Kinder)
- ETA-Bestätigungs-E-Mails gespeichert (auf Smartphone)
- Gültiger Reisepass für alle Reisenden (kein Personalausweis)
- Fähre gebucht (Buchungsnummer zur Hand)
- 90 Minuten vor Abfahrt am Terminal Calais
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Alle drei Fähranbieter sind verpflichtet, die ETA-Pflicht bei der Buchung und beim Check-in durchzusetzen. Was das für Sie bedeutet:
- Beim Online-Check-in kann die ETA-Nummer abgefragt werden
- Beim Terminal-Check-in wird der Reisepass gescannt (ETA wird automatisch abgerufen)
- Ohne gültige ETA: Keine Bordkarte – Rückkehr nach Frankreich nötig
- Fährtickets sind bei ETA-Ablehnung nicht erstattungsfähig